– Höhere Gewalt oder ein Ereignis, welches Andino Reisen oder ein Dienstleistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
– Änderungen im Reiseprogramm, die auf Streiks, Unruhen, Witterungsverhältnisse, behördliche Massnahmen, Verspätungen von Dritten, usw. zurückzuführen sind.
– Programmänderungen infolge von Flugplanänderungen, Flugausfällen und Flugverspätungen.
Bei unserem Entscheid, ob eine Reise durchgeführt werden kann oder nicht, ziehen wir die Empfehlungen des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) sowie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bei und prüfen, ob eine konkrete Gefährdung der Reise resp. der Teilnehmer besteht. Im Falle einer konkret bestehenden Gefährdung oder einer zukünftigen möglichen konkreten Gefährdung behalten wir uns das Recht vor, die Reise abzusagen.
9. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise
9.1 Wir sind bemüht die Reise, wie vereinbart, durchzuführen. Gleichwohl kann es zu Leistungs- und Programmänderungen kommen. In diesen Fällen werden wir Ihnen soweit als möglich eine gleichwertige Lösung anbieten. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand für Andino Reisen verursachen, dürfen wir die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatz-kosten gehen zulasten des Reisenden.
9.2 Sollten Programm- und Leistungsänderungen oder Leistungsausfälle durch Höhere Gewalt verursacht werden, darf Andino Reisen die Ab- hilfe verweigern. Mögliche Zusatzkosten gehen zulasten des Reisenden.
9.3 Sollte die Leistungs- resp. Programmänderung einen erheblichen Teil der vereinbarten Reise betreffen und kein angemessene Ersatzleistung geboten werden, vergütet Ihnen Andino Reisen den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen (s. Ziffer 12).
10. Nicht bezogene Leistungen, Reiseabbruch durch den Reisenden Sollten Sie aus irgendwelchem Grund die Reise vorzeitig abbrechen oder bestimmte Leistungen nicht beziehen, so können wir Ihnen den Reisepreis nicht rückerstatten. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden Ihnen, unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, zurückbezahlt, sofern sie Andino Reisen nicht belastet werden, es sich nicht um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder der Erstattung nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport, usw., gehen zu Ihren Lasten. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer sogenannten Rückreisekosten-Versicherung, wel- che im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Wir beraten Sie gerne.
11. Beanstandung
11.1 Anzeigepflicht
Entspricht die Reise nicht der ver- traglichen Vereinbarung, oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei von Andino Reisen begleiteten Reisen unverzüglich diesen Mangel oder Schaden bei Andino Reisen-Reiseleiter zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen. Bei unbegleiteten Reisen setzen Sie sich direkt mit Andino Reisen in Kontakt. Entsprechende Angaben finden Sie in den Reiseunterlagen.
Andino Reisen resp. der Andino Reisen-Reiseleiter werden bemüht sein, innert der der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Sollte die Abhilfe nicht erfolgen oder nicht genügend sein, so lassen Sie bei begleiteten Reisen den Mangel und die nicht genügende Abhilfe vom Reiseleiter, resp. bei unbegleiteten Reisen vom Leistungsträger fest- halten. Weder Andino Reisen-Reiseleiter noch Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen usw. anzuerkennen.
11.2 Wie Sie Ihre Forderung ge- genüber Andino Reisen geltend machen
Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen, usw. gegenüber Andino Reisen geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Forderung innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich Andino Reisen unterbreiten. Ihrer Forderung sind allfällige Bestätigung der Reiseleitung resp. Leistungsträgers und Beweismittel beizulegen.
11.3 Verwirkung Ihrer Ansprüche
Sollten Sie die Mängel oder den Schaden usw. nicht nach Ziffer 11.1 anzeigen, so verlieren und verwirken Sie sämtliche Rechte, wie z.B. das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündi- gung des Vertrages, Schadenersatz, usw. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Forderung nicht innert einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend gemacht haben. Vorbehalten bleibt die Regelung betreffend Fluggepäck (Ziffer 11.4).
11.4 Fluggepäck
Schäden an Fluggepäck oder dessen verzögerte Zustellung ist unverzüglich an Ort und Stelle der zuständigen Fluggesellschaft mittels Schadenanzeige (P.I.R.) anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen jegliche Schadenersatzforderungen ab, wenn keine Schadenanzeige oder verspätet gemacht wird.
Werden Gepäckschäden nicht innert 7 Tagen nach Erhalt, Schäden infolge verspäteter Gepäckauslieferung nicht innert 21 Tagen, nachdem das Gepäck zur Verfügung gestellt worden ist, angemeldet, gehen Sie sämtlicher Rechte verlustig.
12. Haftung von Andino Reisen GmbH
12.1 Allgemeines
Andino Reisen vergütet Ihnen im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, Ihres Mehraufwandes, des erlittenen Schadens usw., soweit es der Andino-Reiseleitung, dem Leistungsträger oder uns nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
Im Falle der Selbstabhilfe wird Ihnen Ihr Mehraufwand bis maximal den zweifachen Reisepreis/Person je Reisender ersetzt. Vorbehalten bleibt Ziffer 9 und nachfolgende Bestimmungen.
12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze
Enthalten internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen be- ruhende Gesetze oder nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden, usw. aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet Andino Reisen nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze.
Internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende Gesetze und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (wie im Luftverkehr, in der Schifffahrt auf Hoher See und im Eisenbahnverkehr).
12.2.2 Haftungsausschlüsse
Andino Reisen haftet Ihnen nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a. auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während der Reise;
b. auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;